Ein Keller hat für unterschiedliche Funktionen verschiedene Arten von Abdichtungen. Sie sollen den unterkellerten Bereich des Hauses vor Feuchtigkeit schützen. Je nach Richtung des eintretenden Wassers gibt es Horizontalsperren gegen aufsteigende Feuchtigkeit sowie Vertikalsperren und Wand-Boden-Abdichtungen gegen seitlich eindringendes Wasser. Ob eine dieser Abdichtungen vorhanden ist und ob diese defekt sein kann, hängt stark mit dem Baualter zusammen.
Sobald eine Kellerabdichtung fehlerhaft ist oder unter Umständen sogar fehlt, kann Wasser in das Gebäude eintreten und schleichend zu immer größeren Folgeschäden führen. Eindringende Feuchtigkeit zersetzt das Kellermauerwerk sowie Metall- und Holzträger. Sie verursacht Farb- und Putzabplatzungen und kann in Bildung bauschädlicher Salze münden. Schimmelbildung und hohe Luftfeuchtigkeit können als Folge das Wohnklima verschlechtern und gesundheitsbedenkliche Ausmaße annehmen. Daher sollten Hausbesitzer schnell handeln.
Altbau und Neubau beschreiben in beiden Fällen bereits existierende Häuser im Bestand. Je nach Errichtungsjahr unterscheidet sich die Gebäudestruktur und Bauweise des Kellers maßgeblich. Die strukturellen Unterschiede weisen verschiedene bestehende Kellerabdichtungen auf. Aus diesem Grund unterscheiden sich auch die möglichen Schwächen.
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Kennzeichnend für den Altbau ist die Errichtung des Kellers auf einem Streifenfundament. In Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Ostberlin sind Altbauten nach dieser Klassifizierung überwiegend bis 1989 entstanden. In Niedersachsen und Westberlin wurden Streifenfundamente bis in die 1970er Jahre hinein erbaut.
Was sind Probleme der Kellerabdichtung von Altbauten?
Bei sehr alten Gebäuden fehlt eine Kellerabdichtung im Fundamentbereich unter Umständen gänzlich. Aber die meisten Altbauten weisen bereits eine bestehende Kellerabdichtung auf.
Aufgrund des Alters und der langjährigen Materialbeanspruchung kommt es bei Altbaukellern vermehrt zu Defekten an der bestehenden Abdichtung. Verstärkend treten Mängel durch früher verwendete, suboptimale Baustoffe und einfachere Abdichtungstechniken auf.
Besonders häufig sind hier defekte oder fehlende Horizontalsperren und in der Folge der Eintritt von aufsteigender Feuchte. Früher wurden üblicherweise Bitumenbahnen und Dachpappen verwendet, die spätestens nach 40 Jahren spröde und brüchig werden.
Auch Vertikalabdichtungen sind bei vielen Altbauten vorhanden und können aufgrund des einschichtig angebrachten Bitumenanstrichs Ermüdungserscheinungen aufweisen. Probleme sind hier jedoch bereits seltener der Fall als mit der Horizontalsperre.
Die Klasse der Neubauten ist bereits auf einer Bodenplatte errichtet. Sie wurden in den meisten Fällen in Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Ostberlin erst nach 1990 gebaut. In Niedersachsen und den westlichen Berliner Bezirken wurde diese Bauweise bereits deutlich früher ab den 1960er Jahren eingesetzt. Diese „Neubauten“ besitzen immer eine bestehende Kellerabdichtung. Neubaukeller wurden generell bereits umfassend nach aktuellerem Stand der Abdichtungstechnik beim Bau abgedichtet.
Warum können Kellerabdichtungen an Neubauten defekt sein?
Eigentümer von Neubauten sind oft überrascht, dass Abdichtungen auch bereits Defekte aufweisen. Allerdings sind diese Kellerabdichtungen zum Teil bereits zwanzig oder gar dreißig Jahre alt und können Materialermüdungen zeigen. Aber auch neuere Keller können Fehler an der Abdichtung aufweisen: Zum Beispiel wenn minderwertige Materialien beim Bau verwendet wurden oder es zum Pfusch am Bau kam – leider keine Seltenheit. Unseren Sachverständigen sind sogar Neubaukeller begegnet, an denen bestimmte Abdichtungen beim Bau schlichtweg „vergessen“ wurden.
Welche Abdichtung kann an Neubaukellern undicht sein?
Bei Neubaukellern ist häufiger ein Mangel der Wand-Boden-Abdichtung betroffen. Durch Defekte am Fugenband zwischen Bodenplatte und Kellerwand tritt drückendes Wasser ein. Defekte an der Vertikalabdichtung oder den Horizontalsperren sind hingegen bei Neubauten relativ selten. Moderne Vertikalsperren sind mehrschichtig und schützen so erheblich besser gegen Feuchtigkeit und dem Durchschlagen von Gegenständen. Neubauten weisen zudem meistens mehrere Horizontalsperren mit langlebigeren Materialien auf. Aber auch hier ist ein Material- oder Baumangel nicht völlig ausgeschlossen.
Die Errichtung von Gebäuden in einer weißen Wanne gänzlich ohne Abdichtung kommt ausschließlich bei Neubauten vor. Demzufolge ist Rissabdichtung ein reines Thema für Neubauten. Sie sind bei Privathäusern seltener der Fall.
Welche Firma führt eine Neubauabdichtung durch?
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Was ist der Unterschied bei Kellerabdichtungen am Rohbau?
Der „Rohbau“ als dritte Gruppe benennt derzeit im Bau befindliche oder geplante Gebäude. Neu zu errichtende Keller werden ausnahmslos auf einer Bodenplatte und mit einer Kellerabdichtung errichtet. Allerdings sind hier zum Teil ganz andere Abdichtungsverfahren üblich und möglich, als bei der nachträglichen Feuchtigkeitssanierung von Alt- und Neubaukellern. Denn bei neu zu errichtenden Kellern können Abdichtungen gleich beim Bau berücksichtigt oder im Fall der weißen Wanne ganz ohne eine Kellerabdichtung errichtet werden. Zudem sind durch den nötigen Aushub der Baugrube alle Aussenwände zugänglich.
Was unterscheidet den Rohbau vom Neubau?
Dies ist der maßgebliche Unterschied zu Neu- und Altbauten im Bestand, wo Außenwände häufig nur mit viel Aufwand oder gar nicht mehr erreichbar sind. Im Falle fehlender oder defekter Abdichtungen stellt sich schnell bei Alt- ebenso wie Neubauten die Frage nach den Möglichkeiten zur geeigneten nachträglichen Kellerabdichtung.
Wie kann ein Keller nachträglich trockengelegt werden?
Unsere Sachverständigen helfen Ihnen auch hier gerne kostenlos mit kompetenter Beratung bei der Wahl der optimalen Möglichkeit anhand der individuellen Gegebenheit Ihres Kellers vor Ort.
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