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Garantie­zeiten in der Keller­trocken­legung

Worauf sollte bei Garantien zur Trocken­legung des Keller geachtet werden?

 

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Muss ein feuchter Keller aufgrund einer defekten Keller­abdich­tung nach­träglich trocken­gelegt werden, stellt sich schnell die Frage: Wie lange hält die Keller­trocken­legung und habe ich Sicher­heiten durch eine Garantie? Wasser im Keller ist nicht nur ärgerlich durch unansehn­liche Feuchtig­keits­schäden. Es kann bis in den Wohn­bereich darüber liegender Etagen ziehen und die Bausubs­tanz nach­haltig schädigen. Auch Gesund­heits­belas­tungen können die Folge sein. Mit einer fachge­rechten Trocken­legungs­maßnahme soll dieses Problem endlich dauer­haft gelöst werden. Während die einen Anbieter nur die gesetz­liche Gewähr­leis­tung bieten, verspre­chen andere das blaue vom Himmel. Aber wie hat der Hausbe­sitzer eine wirklich verläss­liche Garantie über das Gelingen?

 

Garantie in der Keller­trocken­legung:
Das Wichtigste auf einen Blick

Das sollten Sie zum Thema Garantie bei einer Trocken­legung des Kellers berück­sich­tigen:

  1. Gewähr­leistung ist nicht gleich Garantie!
  2. Die Gewähr­leistung ist gesetz­lich ver­pflich­tend und endet 5 Jahre nach Abnahme.
  3. Eine Garantie wird frei­willig darüber hinaus gegeben.
  4. Der Garantie­umfang kann vom Unter­nehmen frei gewählt werden – achten Sie darauf das es nicht nur Materia­lien sondern auch die Abdich­tungs­leistung selbst betrifft!
  5. Garantie­zeiten von deutlich mehr als 10 Jahren sind häufig unseriös und betreffen oft nur Materialien (reine Weiter­gabe der Hersteller­garantie).
  6. Ein Betrieb sollte mindes­tens so lange exis­tieren wie seine Garantie­zeit – denn versprechen kann jeder. Eine Garantie ist wertlos, wenn die verspre­chende Firma im späteren Garantie­fall nicht mehr exis­tiert.
  7. Der Betrieb sollte im Garantie­fall „greifbar“ sein und daher am besten aus der Region (z.B. gleiches Bundes­land) kommen.

 

Warum ist eine fachge­rechte Keller­trocken­legung erfolgs­entschei­dend?

Dauer­hafte Wirkung muss zur Vermei­dung von Folge­schäden sicher­gestellt werden

Professionelle Kellertrockenlegung vermeidet FolgeschädenDer Feuchtig­keits­eintritt in den Keller und mit ihm alle verbun­denen Schäden sollen lang­fristig gelöst werden. Daher muss im Fall einer defekten Keller­abdich­tungen eine dauer­haft wirksame Keller­trocken­legung fachge­recht erfolgen. Wieder­kehrende Schäden durch eine unsach­gemäße Trocken­legung oder ungeeig­nete Trocken­legungs­ver­fahren sind nicht nur ärger­lich. Sie würden auch die Bausubs­tanz weiter nach­haltig zer­stören. Nachfol­gende Sanierungs­maßnahmen könnten andern­falls durch einen erneuten Wasser­ein­tritt in den Keller nach­haltig geschädigt und so zur Fehl­investi­tion werden. Aus gutem Grund ist die Keller­trocken­legung der erste Schritt in der Reihen­folge der Sanie­rungen. Die Kosten für die Trocken­legung ebenso wie für alle weiteren Sanie­rungen sollen selbst­ver­ständ­lich nicht vergeb­lich sein.

 

Fachge­rechte Aus­füh­rung durch Bauten­schutz-Spezial­betriebe garan­tiert Erfolg

Fachgerechte KellertrockenlegungEine fachge­rechte Keller­trocken­legung von einem Spezial­betrieb für Bauten­schutz bedeutet bereits eine hohe Sicher­heit für das Gelingen. Die richtige Ursachen­ermitt­lung, profes­sio­nelles Material, spezielle tech­nische Geräte, das richtige Verfahren und eine Durch­führung auf Basis einer lang­jährigen Erfahrung durch Spezia­listen sichern den Erfolg. Eine zusätz­liche Garantie und damit eine lange Verläss­lichkeit ist ein bedeu­tender Vorteil, den über­wiegend nur ein Spezial­betrieb bietet. Dies ist ein maß­geblicher Unter­schied zur Durch­führung von Fremd­gewerken mit ein­fachen Methoden. Auch vor einer Beauf­tragung in Schwarz­arbeit ist nicht nur aus straf­recht­lichen Gründen zu warnen. Wer Schwarz­arbeit von Hand­werkern annimmt, verspielt damit seinen Anspruch auf Haftung ebenso wie auf Gewähr­leistung voll­ständig. Vom selber Trocken­legen mit all seinen Risiken ohne jegliche Haftung im Fall des Miss­lingens ist abzu­raten. Wird die Keller­trocken­legung trotz aller Gefahren in Eigen­regie durch­geführt, gibt es keine Sicher­heiten im Fall eines Fehl­schlags. Misslingt die Trocken­legung, besteht weder ein Garantie­anspruch auf die fehler­hafte Abdichtung, noch auf verursachte Folge­schäden!

Bei der Keller­trocken­legung durch einen erfahrenen Spezial­betrieb ist die Gewähr­leistung selbst­ver­ständlich. Darüber hinaus möchte jeder Hausbe­sitzer natür­lich gerne eine möglichst lange zusätz­liche Garantie zur Sicher­heit erhalten. Aber auch bei Garantien auf die Trocken­legung durch Fach­betriebe gibt es einige Aspekte, die es zu beachten gilt.

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Was ist der Unter­schied von Garantie und Gewähr­leis­tung bei Trocken­legungs­leis­tungen?

Garantie KellertrockenlegungGrund­sätz­lich gilt: Garantie ist nicht gleich Gewähr­leis­tung. Das ist bei der Keller­trocken­legung ebenso der Fall. Während sich die Begriffe im allge­meinen Sprach­gebrauch häufig ver­mischen, gibt es recht­lich klare Unter­schiede.

Die Gewähr­leis­tung wird gesetz­lich vorge­schrieben und auch als Mängel­haftung bezeich­net. Der trocken­legende Fachbe­trieb ist hier­durch für eine gesetz­lich gere­gelte Zeit dafür verant­wortlich, dass die verwen­deten Produkte und durch­geführten Arbeiten frei von Mängeln sind. Die Gewähr­leistung sichert dem Kunden eine zeit­lich befris­tete Nach­besse­rungs­pflicht bei Mängeln zu. Mit Abschluss der Arbeiten beginnt die Gewähr­leis­tungs­phase. Die Ver­jäh­rungs­frist für Mängel­ansprüche bei Bau­leis­tungen beträgt im Fall von Werk­leis­tungen an einem Bau­werk fünf Jahre ab Abnahme.

Eine Garantie wird von einem Betrieb hingegen auf frei­williger Basis darüber hinaus zuge­sichert. Sie ist also nicht aus einem Gesetz abzu­leiten. Eine Garantie stellt daher eine über die Gewähr­leis­tung zeit­lich und unter Umständen auch im Umfang hinaus­gehende frei­willige Selbst­ver­pflich­tung und damit tat­sächlich zusätz­liche Leistung dar.

Aus diesem Grund unter­scheiden sich Umfang und Lauf­zeiten von Garan­tien unter den Fachbe­trieben. In diesem Sinne sind demzu­folge auch Garan­tien von bis zu fünf Jahren keine Garan­tien sondern lediglich die ohnehin vorge­schrie­benen Gewähr­leis­tungen.

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Warum geben erweiterte Garantie­zeiten Sicher­heit für eine gelungene Trocken­legung des Kellers?

Sicherheit KellertrockenlegungFür alle Bau­leis­tungen gelten die gesetz­liche Garantie- und Gewähr­leistungs­zeit­räume gleicher­maßen. Leider werden von zahlreichen Betrieben immer noch ein­fache Trocken­legungs­ver­fahren ange­boten, deren Wirk­samkeit nur bis zu fünf Jahre beträgt. Diese Ver­fahren sind ärgerlich für den Hausbe­sitzer. Denn bei deren Anwen­dung kehren die Probleme mit Feuchtig­keits­schäden genau dann zurück, wenn die gesetz­liche Gewähr­leis­tung grade abge­laufen ist.

Fachge­rechte Verfahren in der Trocken­legung halten ihre Wirk­samkeit hingegen auf Jahr­zehnte. Ein Spezial­betrieb, der eine hoch­wertige Durch­führung anbietet und spezielle Qualitäts­materia­lien verwendet, kann besten Gewissens deutlich länger frei­willige Garantien ver­geben. Ein Vorteil für den Kunden, der sich wirklich sicher sein kann, dass die Maß­nahme von einem langen Erfolg beglei­tet ist.

Kaum etwas ist ärger­licher und ris­kanter für jeden Hausbe­sitzer, als das die Feuchtig­keits­schäden im Keller oder Wohn­bereich kurz nach Ablauf der gesetz­lichen Gewähr­leis­tung wieder zurück­kehren. Ein zuver­lässiger Fach­betrieb wird somit zur Sicher­heit seiner Kunden und aus Über­zeugung von seiner Arbeit immer erheb­lich längere Garantien geben, als dies gesetz­lich vorge­schrieben ist. Als Kunde dürfen Sie sich darauf verlassen, dass der Betrieb sich um even­tuelle Rekla­mationen ohne jede Dis­kussion kümmern wird. Jedoch nur ein seriös bemes­senes und korrekt formu­liertes Garantie­ver­sprechen für die Keller­trocken­legung bedeu­tet ein hohes Maß an Sicher­heit für den Hausbe­sitzer.

 

Warum sollten Garantie­ver­länge­rungen bei der Keller­trocken­legung hinter­fragt werden?

Eins steht fest: lange Garantie­zeiten sind attraktiv. Und so sind diese ein wichtiger Faktor für den Kunden. Welche Garantie­ver­sprechen sind aber realis­tisch und seriös? Bei hervor­ragender Qualität lassen sich ver­trauens­würdige Garantie­ver­länge­rungen auf 10 Jahre trag­fähig erweitern. Doch es exis­tieren auch Fälle, wo dem Kunden das Blaue vom Himmel ver­sprochen wird. Lassen Sie sich davon nicht täuschen!

Jeder Betrieb muss wirt­schaft­lich arbeiten und funk­tio­nieren. Erfah­rungen zeigen, dass viele Trocken­legungs­maßnahmen erheb­lich länger halten. Aber auch freiwillige Garantie­ver­sprechen müssen irgend­wann endlich sein. Andern­falls wäre ein dauer­haft wirt­schaft­liches Bestehen gefährdet und ein Unter­nehmen aufgrund völlig überhöhter Garantie­leis­tungen irgend­wann nicht mehr wirt­schaft­lich über­lebens­fähig. Wer zu lange Zeiten ver­spricht, kann das in der Regel nicht halten oder ist beim Eintritt des Garantie­falls vermut­lich nicht mehr am Markt.

25 Jahre Erfahrung von BAS in der KellertrockenlegungSeriöse Garantie­zeiten sprechen daher von 10 bis allenfalls 15 Jahren. Teil­weise kommt es jedoch in der Trocken­legungs­branche zu utopisch langen Garantie­ver­sprechen von 25 oder gar 30 Jahren. Werden solche Garantie­zeiten ange­priesen, muss hinter­fragt werden, ob der Betrieb über­haupt schon länger als diese besteht. Alles andere wäre Augen­wischerei. Denn wer mit frag­würdigen Ver­sprechen von 20 Jahren und mehr wirbt, muss das auch beweisen können. Extrem lange und betriebs­wirt­schaft­lich bedenkliche Garantie­zeiten nützen nichts, wenn der Betrieb nach 3 Jahren nicht mehr exis­tiert. Dann erfolgt im ernsten früh­zeitigen Garantie­fall gar keine Leistung. Denn beispiels­weise 30 Jahre sind ein nicht zu über­schau­ender Zeit­raum. Die toll klingende Garantie war dann nur ein Marketing­instru­ment und diente nicht der Sicher­heit des Kunden. Lassen Sie sich also immer glaub­würdige Zahlen und Fakten zur Garantie zeigen.

Wenn Sie sicher­gehen möchten, dass ein Unter­nehmen wirklich seinen Pflichten nach­kommen kann, über­prüfen Sie: Wie lange ist die Firma bereits am Markt? Welche Erfah­rungen hat das Unter­nehmen und seine Mitar­beiter? Wie ist es um die Kunden­zu­frieden­heit bestellt? Vertrauen Sie nicht blind auf illu­sori­sche Garantie­ver­sprechen. Die Erfahrung zeigt, dass die Ansprüche dann häufig mehr nicht geltend gemacht werden können: Ist der Betrieb der Firma einge­stellt, zahlen Sie mit aller Wahr­schein­lich­keit drauf bezie­hungs­weise erneut.

 

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Wieso ist der Umfang der Garantie bei Trocken­legung entschei­dend?

Umfang Garantie KellertrockenlegungEben­falls zu hinter­fragen ist der Umfang der Garantie: wird nur die lange Garantie eines Herstellers auf das Material weiter­gereicht, oder gilt sie auch für die durch­ge­führte Trocken­legungs­maßnahme. Denn nur wenn auch die korrekte Arbeits­aus­führung und die sachge­rechte Verar­beitung enthalten sind, wirkt eine Garantie vollum­fänglich.

Die Abdich­tungs­leis­tung selbst ist am ehesten ein Fall für Schwach­stellen auf­grund unsach­gemäßer oder unvoll­ständiger Aus­führung. Unver­rott­bare Materialien in der Trocken­legung halten abge­sehen von möglichen Her­stellungs­fehlern sehr lange. Ausge­dehnte Zusatz­garan­tien sind hier leicht zu vergeben. Sie werden gerne allge­mein benannt und die Gültigkeit aus­schließlich für das Mate­rial findet sich dann erst klein in einer Fuß­note – wenn überhaupt.

Daher gilt es genau hinzu­schauen, dass insbe­sondere auch die Durch­führung der Abdich­tungs­arbeiten selbst von der zusätz­lichen Garantie erfasst ist. Alles andere würde zu einem bösen Erwachen führen, wenn dann die Keller­trocken­legung aufgrund fehler­hafter Umsetzung vorschnell wirkungs­los würde. Bei einer Keller­trocken­legung handelt es sich um eine lang­fris­tige Inves­tition, für die eine lang­fristige Sicher­heit mit einer realis­tischen Garantie auf Material UND Leistung wün­schens­wert ist.

 

Garantie der BAS auf alle Abdichtungs­leis­tungen

Kellertrockenlegung von BASDie BAS ist als Spezial­betrieb seit über 25 Jahren erfolg­reich auf dem Markt für Bauwerks­abdich­tungen etabliert. Seit 1992 haben wir tausende Gebäude erfolg­reich trocken­gelegt. Wir geben auf unser Material ebenso wie auf unsere gesamte Abdich­tungs­leistung eine uneinge­schränkte Garantie von verläss­lichen 10 Jahren. Dies sorgt für eine absolute Sicherheit in der lang­jährigen Wirk­samkeit für unsere Kunden.

 

BAS – Ihr verläss­licher Spezia­list für Keller­trocken­legung mit langer zusätz­licher Garantie

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Trockener Keller mit BASDie BAS ist Ihr Bauten­schutz-Spezial­betrieb! Profitieren Sie von der Erfahrung des bereits seit 1992 beste­henden Spezia­listen für Keller­trocken­legung, der auf tau­sende sanierte Keller in unserer Region zurück­blicken kann. Die BAS hilft Ihnen zuver­lässig, unkomp­liziert und zügig bei der dauer­haften Trocken­legung von Kellern. Hausbe­sitzer können umfas­sendes Infor­mations­material, eine Objekt­besich­tigung mit Salz- und Feuchtig­keits­messung, fach­liche Bera­tung durch erfahrene Sachver­ständige vor Ort sowie ein Angebot mit Fest­preis erhalten – absolut kosten­los und unver­bind­lich!

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