Garantiezeiten in der Kellertrockenlegung
Worauf sollte bei Garantien zur Trockenlegung des Keller geachtet werden?
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Muss ein feuchter Keller aufgrund einer defekten Kellerabdichtung nachträglich trockengelegt werden, stellt sich schnell die Frage: Wie lange hält die Kellertrockenlegung und habe ich Sicherheiten durch eine Garantie? Wasser im Keller ist nicht nur ärgerlich durch unansehnliche Feuchtigkeitsschäden. Es kann bis in den Wohnbereich darüber liegender Etagen ziehen und die Bausubstanz nachhaltig schädigen. Auch Gesundheitsbelastungen können die Folge sein. Mit einer fachgerechten Trockenlegungsmaßnahme soll dieses Problem endlich dauerhaft gelöst werden. Während die einen Anbieter nur die gesetzliche Gewährleistung bieten, versprechen andere das blaue vom Himmel. Aber wie hat der Hausbesitzer eine wirklich verlässliche Garantie über das Gelingen?
Garantie in der Kellertrockenlegung:
Das Wichtigste auf einen Blick
Das sollten Sie zum Thema Garantie bei einer Trockenlegung des Kellers berücksichtigen:
- Gewährleistung ist nicht gleich Garantie!
- Die Gewährleistung ist gesetzlich verpflichtend und endet 5 Jahre nach Abnahme.
- Eine Garantie wird freiwillig darüber hinaus gegeben.
- Der Garantieumfang kann vom Unternehmen frei gewählt werden – achten Sie darauf das es nicht nur Materialien sondern auch die Abdichtungsleistung selbst betrifft!
- Garantiezeiten von deutlich mehr als 10 Jahren sind häufig unseriös und betreffen oft nur Materialien (reine Weitergabe der Herstellergarantie).
- Ein Betrieb sollte mindestens so lange existieren wie seine Garantiezeit – denn versprechen kann jeder. Eine Garantie ist wertlos, wenn die versprechende Firma im späteren Garantiefall nicht mehr existiert.
- Der Betrieb sollte im Garantiefall „greifbar“ sein und daher am besten aus der Region (z.B. gleiches Bundesland) kommen.
Warum ist eine fachgerechte Kellertrockenlegung erfolgsentscheidend?
Dauerhafte Wirkung muss zur Vermeidung von Folgeschäden sichergestellt werden
Der Feuchtigkeitseintritt in den Keller und mit ihm alle verbundenen Schäden sollen langfristig gelöst werden. Daher muss im Fall einer defekten Kellerabdichtungen eine dauerhaft wirksame Kellertrockenlegung fachgerecht erfolgen. Wiederkehrende Schäden durch eine unsachgemäße Trockenlegung oder ungeeignete Trockenlegungsverfahren sind nicht nur ärgerlich. Sie würden auch die Bausubstanz weiter nachhaltig zerstören. Nachfolgende Sanierungsmaßnahmen könnten andernfalls durch einen erneuten Wassereintritt in den Keller nachhaltig geschädigt und so zur Fehlinvestition werden. Aus gutem Grund ist die Kellertrockenlegung der erste Schritt in der Reihenfolge der Sanierungen. Die Kosten für die Trockenlegung ebenso wie für alle weiteren Sanierungen sollen selbstverständlich nicht vergeblich sein.
Fachgerechte Ausführung durch Bautenschutz-Spezialbetriebe garantiert Erfolg
Eine fachgerechte Kellertrockenlegung von einem Spezialbetrieb für Bautenschutz bedeutet bereits eine hohe Sicherheit für das Gelingen. Die richtige Ursachenermittlung, professionelles Material, spezielle technische Geräte, das richtige Verfahren und eine Durchführung auf Basis einer langjährigen Erfahrung durch Spezialisten sichern den Erfolg. Eine zusätzliche Garantie und damit eine lange Verlässlichkeit ist ein bedeutender Vorteil, den überwiegend nur ein Spezialbetrieb bietet. Dies ist ein maßgeblicher Unterschied zur Durchführung von Fremdgewerken mit einfachen Methoden. Auch vor einer Beauftragung in Schwarzarbeit ist nicht nur aus strafrechtlichen Gründen zu warnen. Wer Schwarzarbeit von Handwerkern annimmt, verspielt damit seinen Anspruch auf Haftung ebenso wie auf Gewährleistung vollständig. Vom selber Trockenlegen mit all seinen Risiken ohne jegliche Haftung im Fall des Misslingens ist abzuraten. Wird die Kellertrockenlegung trotz aller Gefahren in Eigenregie durchgeführt, gibt es keine Sicherheiten im Fall eines Fehlschlags. Misslingt die Trockenlegung, besteht weder ein Garantieanspruch auf die fehlerhafte Abdichtung, noch auf verursachte Folgeschäden!
Bei der Kellertrockenlegung durch einen erfahrenen Spezialbetrieb ist die Gewährleistung selbstverständlich. Darüber hinaus möchte jeder Hausbesitzer natürlich gerne eine möglichst lange zusätzliche Garantie zur Sicherheit erhalten. Aber auch bei Garantien auf die Trockenlegung durch Fachbetriebe gibt es einige Aspekte, die es zu beachten gilt.
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Was ist der Unterschied von Garantie und Gewährleistung bei Trockenlegungsleistungen?
Grundsätzlich gilt: Garantie ist nicht gleich Gewährleistung. Das ist bei der Kellertrockenlegung ebenso der Fall. Während sich die Begriffe im allgemeinen Sprachgebrauch häufig vermischen, gibt es rechtlich klare Unterschiede.
Die Gewährleistung wird gesetzlich vorgeschrieben und auch als Mängelhaftung bezeichnet. Der trockenlegende Fachbetrieb ist hierdurch für eine gesetzlich geregelte Zeit dafür verantwortlich, dass die verwendeten Produkte und durchgeführten Arbeiten frei von Mängeln sind. Die Gewährleistung sichert dem Kunden eine zeitlich befristete Nachbesserungspflicht bei Mängeln zu. Mit Abschluss der Arbeiten beginnt die Gewährleistungsphase. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei Bauleistungen beträgt im Fall von Werkleistungen an einem Bauwerk fünf Jahre ab Abnahme.
Eine Garantie wird von einem Betrieb hingegen auf freiwilliger Basis darüber hinaus zugesichert. Sie ist also nicht aus einem Gesetz abzuleiten. Eine Garantie stellt daher eine über die Gewährleistung zeitlich und unter Umständen auch im Umfang hinausgehende freiwillige Selbstverpflichtung und damit tatsächlich zusätzliche Leistung dar.
Aus diesem Grund unterscheiden sich Umfang und Laufzeiten von Garantien unter den Fachbetrieben. In diesem Sinne sind demzufolge auch Garantien von bis zu fünf Jahren keine Garantien sondern lediglich die ohnehin vorgeschriebenen Gewährleistungen.
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Warum geben erweiterte Garantiezeiten Sicherheit für eine gelungene Trockenlegung des Kellers?
Für alle Bauleistungen gelten die gesetzliche Garantie- und Gewährleistungszeiträume gleichermaßen. Leider werden von zahlreichen Betrieben immer noch einfache Trockenlegungsverfahren angeboten, deren Wirksamkeit nur bis zu fünf Jahre beträgt. Diese Verfahren sind ärgerlich für den Hausbesitzer. Denn bei deren Anwendung kehren die Probleme mit Feuchtigkeitsschäden genau dann zurück, wenn die gesetzliche Gewährleistung grade abgelaufen ist.
Fachgerechte Verfahren in der Trockenlegung halten ihre Wirksamkeit hingegen auf Jahrzehnte. Ein Spezialbetrieb, der eine hochwertige Durchführung anbietet und spezielle Qualitätsmaterialien verwendet, kann besten Gewissens deutlich länger freiwillige Garantien vergeben. Ein Vorteil für den Kunden, der sich wirklich sicher sein kann, dass die Maßnahme von einem langen Erfolg begleitet ist.
Kaum etwas ist ärgerlicher und riskanter für jeden Hausbesitzer, als das die Feuchtigkeitsschäden im Keller oder Wohnbereich kurz nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung wieder zurückkehren. Ein zuverlässiger Fachbetrieb wird somit zur Sicherheit seiner Kunden und aus Überzeugung von seiner Arbeit immer erheblich längere Garantien geben, als dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Als Kunde dürfen Sie sich darauf verlassen, dass der Betrieb sich um eventuelle Reklamationen ohne jede Diskussion kümmern wird. Jedoch nur ein seriös bemessenes und korrekt formuliertes Garantieversprechen für die Kellertrockenlegung bedeutet ein hohes Maß an Sicherheit für den Hausbesitzer.
Warum sollten Garantieverlängerungen bei der Kellertrockenlegung hinterfragt werden?
Eins steht fest: lange Garantiezeiten sind attraktiv. Und so sind diese ein wichtiger Faktor für den Kunden. Welche Garantieversprechen sind aber realistisch und seriös? Bei hervorragender Qualität lassen sich vertrauenswürdige Garantieverlängerungen auf 10 Jahre tragfähig erweitern. Doch es existieren auch Fälle, wo dem Kunden das Blaue vom Himmel versprochen wird. Lassen Sie sich davon nicht täuschen!
Jeder Betrieb muss wirtschaftlich arbeiten und funktionieren. Erfahrungen zeigen, dass viele Trockenlegungsmaßnahmen erheblich länger halten. Aber auch freiwillige Garantieversprechen müssen irgendwann endlich sein. Andernfalls wäre ein dauerhaft wirtschaftliches Bestehen gefährdet und ein Unternehmen aufgrund völlig überhöhter Garantieleistungen irgendwann nicht mehr wirtschaftlich überlebensfähig. Wer zu lange Zeiten verspricht, kann das in der Regel nicht halten oder ist beim Eintritt des Garantiefalls vermutlich nicht mehr am Markt.
Seriöse Garantiezeiten sprechen daher von 10 bis allenfalls 15 Jahren. Teilweise kommt es jedoch in der Trockenlegungsbranche zu utopisch langen Garantieversprechen von 25 oder gar 30 Jahren. Werden solche Garantiezeiten angepriesen, muss hinterfragt werden, ob der Betrieb überhaupt schon länger als diese besteht. Alles andere wäre Augenwischerei. Denn wer mit fragwürdigen Versprechen von 20 Jahren und mehr wirbt, muss das auch beweisen können. Extrem lange und betriebswirtschaftlich bedenkliche Garantiezeiten nützen nichts, wenn der Betrieb nach 3 Jahren nicht mehr existiert. Dann erfolgt im ernsten frühzeitigen Garantiefall gar keine Leistung. Denn beispielsweise 30 Jahre sind ein nicht zu überschauender Zeitraum. Die toll klingende Garantie war dann nur ein Marketinginstrument und diente nicht der Sicherheit des Kunden. Lassen Sie sich also immer glaubwürdige Zahlen und Fakten zur Garantie zeigen.
Wenn Sie sichergehen möchten, dass ein Unternehmen wirklich seinen Pflichten nachkommen kann, überprüfen Sie: Wie lange ist die Firma bereits am Markt? Welche Erfahrungen hat das Unternehmen und seine Mitarbeiter? Wie ist es um die Kundenzufriedenheit bestellt? Vertrauen Sie nicht blind auf illusorische Garantieversprechen. Die Erfahrung zeigt, dass die Ansprüche dann häufig mehr nicht geltend gemacht werden können: Ist der Betrieb der Firma eingestellt, zahlen Sie mit aller Wahrscheinlichkeit drauf beziehungsweise erneut.
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Wieso ist der Umfang der Garantie bei Trockenlegung entscheidend?
Ebenfalls zu hinterfragen ist der Umfang der Garantie: wird nur die lange Garantie eines Herstellers auf das Material weitergereicht, oder gilt sie auch für die durchgeführte Trockenlegungsmaßnahme. Denn nur wenn auch die korrekte Arbeitsausführung und die sachgerechte Verarbeitung enthalten sind, wirkt eine Garantie vollumfänglich.
Die Abdichtungsleistung selbst ist am ehesten ein Fall für Schwachstellen aufgrund unsachgemäßer oder unvollständiger Ausführung. Unverrottbare Materialien in der Trockenlegung halten abgesehen von möglichen Herstellungsfehlern sehr lange. Ausgedehnte Zusatzgarantien sind hier leicht zu vergeben. Sie werden gerne allgemein benannt und die Gültigkeit ausschließlich für das Material findet sich dann erst klein in einer Fußnote – wenn überhaupt.
Daher gilt es genau hinzuschauen, dass insbesondere auch die Durchführung der Abdichtungsarbeiten selbst von der zusätzlichen Garantie erfasst ist. Alles andere würde zu einem bösen Erwachen führen, wenn dann die Kellertrockenlegung aufgrund fehlerhafter Umsetzung vorschnell wirkungslos würde. Bei einer Kellertrockenlegung handelt es sich um eine langfristige Investition, für die eine langfristige Sicherheit mit einer realistischen Garantie auf Material UND Leistung wünschenswert ist.
Garantie der BAS auf alle Abdichtungsleistungen
Die BAS ist als Spezialbetrieb seit über 25 Jahren erfolgreich auf dem Markt für Bauwerksabdichtungen etabliert. Seit 1992 haben wir tausende Gebäude erfolgreich trockengelegt. Wir geben auf unser Material ebenso wie auf unsere gesamte Abdichtungsleistung eine uneingeschränkte Garantie von verlässlichen 10 Jahren. Dies sorgt für eine absolute Sicherheit in der langjährigen Wirksamkeit für unsere Kunden.
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